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Töten im Wahn – Von Schuld und Schuldunfähigkeit | Hinterbliebene von Wahnsinnstaten | DOK | SRF



Thema: Töten im Wahn – Von Schuld und Schuldunfähigkeit | Hinterbliebene von Wahnsinnstaten | DOK | SRF
Inhalt: Wie schuldfähig ist jemand, der im Wahn tötet? Und was bedeutet verminderte Schuldfähigkeit für die Hinterbliebenen solcher Wahnsinnstaten? Eine Rentnerin ersticht ein Kind. Ein Student prügelt seinen Kollegen tot. In beiden Fällen erscheinen die Motive absurd. Wie erkennt man Wahnsinnige frühzeitig? Wie stoppt man sie? _____________________________________________ 🔔 Abonniere jetzt SRF Dok auf YouTube https://www.youtube.com/srfdok?sub_confirmation=1 👉 Möchtest du bei uns ein Thema vorschlagen? Dann schreib uns an: dokonline@srf.ch _____________________________________________ Je grausamer und unerklärlicher das Verbrechen, desto näher liegt die Vermutung: Der Täter muss wahnsinnig sein. Aber wer im Wahn handelt, der ist möglicherweise nicht schuldfähig. Wie erkennt man zu Wahn neigende Menschen? Wie kann man ihre Taten verhindern? Und wie sind ihre Taten juristisch zu beurteilen? 2019 ersticht die damals 75-jährige Alice F. in Basel einen Schulbuben. Anschliessend schreibt sie eine SMS an verschiedene Bekannte: «Hoi ihr lieben, habe ein Kind getötet, damit ich mein Recht zurückbekomme, stelle ich mich der Polizei und übernehme die Verantwortung, sofern ich nicht als Staatsfeind umgebracht werde.» Der Tat vorausgegangen sind rund 40 Jahre Querulantentum mit zahlreichen Drohungen. Der psychiatrische Gutachter bezeichnet sie als schuldunfähig: Sie habe im Wahn gehandelt. Das bringt auch Bennet S. vor. Der Sohn eines vermögenden Galeristen hat 2014 seinen Kollegen Alex M. auf brutale Art und Weise getötet. Ein Drogenmix aus Kokain und Ketamin soll dazu geführt haben, dass ihm sein Kollege als Alien erschien, das ihn töten wollte. Ist er daher schuldunfähig? Die verschiedenen gerichtlichen Instanzen sind sich uneinig. Dass Bennet S. unter dem Einfluss von Drogen gewalttätig werden kann, wussten er und sein Umfeld. Er sei wegen der erhöhten Psychosegefahr ausdrücklich gewarnt worden, heisst es. Trotzdem kam es zur Tat. Den Schweizer Behörden wurde spätestens mit dem «Fall Leibacher» klar, dass es ein «Bedrohungsmanagement» braucht. Das heisst: Es braucht griffige Instrumente, um Menschen, die drohen und potenziell gefährlich erscheinen, zu erkennen. Gleichzeitig stellt sich die Frage, was sie tun können, wenn jemand «nur» droht, aber noch nicht zur Tat geschritten ist. Es besteht nämlich auch die Gefahr, dass Menschen aus dem Verkehr gezogen werden, deren Verhalten nicht über eine Drohung hinausgeht. _____________________________________________ ▪ Ein Film von Simon Christen, Thomas Vogel ▪ Kamera: Sergio Cassini, Raphael Gruber, Ueli Haberstich, Philippe Schnyder ▪ Schnitt: Pauline von Moos, Gaby Steiner ▪ Produktion: Monika Zingg ▪ Leitung: Nathalie Rufer _____________________________________________ Das ist «DOK»: Unsere vertiefenden Dokumentarfilme zu Themen aus Gesellschaft, Natur, Politik, Sport und Wirtschaft. Es sind Geschichten, so einzigartig wie das Leben. JEDE WOCHE NEUE DOK-FILME UND REPORTAGEN _____________________________________________ 🔔 Jetzt SRF Dok auf YouTube abonnieren und die Glocke aktivieren: https://www.youtube.com/srfdok?sub_confirmation=1 👇 Mehr zum Thema Dokus & Reportage gibt es hier: 👥 SRF Dok auf Facebook: https://fb.com/srfdok 🎧 Mehr Geschichten zum Hören: https://www.srf.ch/audio/themen/menschen-gesellschaft 👀 Mehr Dokus auf Play SRF: https://www.srf.ch/play/tv/themen/dokus _____________________________________________ Kanalinfo: Die Teams von SRF Dok berichten faktentreu, verzichten auf «scripted reality» und sind der journalistischen Redlichkeit verpflichtet. Das Credo der Redaktion: Wir zeigen das Leben in all seinen Schattierungen. _____________________________________________ Social Media Netiquette von SRF: ► https://www.srf.ch/social-netiquette #SRFDok #Doku #CyberCrime #Wahnverbrechen #Dok #SRF
Herausgegeben von: SRF Dok

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